Makeln & Handeln.
BRE unterstützt sowohl Makler als auch deren Kunden – sei es beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, als auch bei der gewerblichen Vermietung, unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind.
Die Rechtsbeziehungen zwischen Maklern und ihren Kunden sind häufig konfliktanfällig. Dies könnte daran liegen, dass die wesentlichen Tätigkeiten eines Maklers – Nachweis oder Vermittlung – auf den ersten Blick vergleichsweise einfach erscheinen, während die zugehörige Provision oft als hoch empfunden wird.
Zudem dürfen Maklerverträge, die den Kauf oder Verkauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern betreffen, laut Gesetz nur noch in Textform abgeschlossen werden. Mündliche, konkludente oder stillschweigende Vereinbarungen sind nicht mehr zulässig.
Ist der Käufer ein Verbraucher, entsteht der Provisionsanspruch nach den neuen gesetzlichen Regelungen nur dann, wenn der Makler mit dem Verkäufer eine gleich hohe Provision vereinbart hat und der Verkäufer diese nachweislich bezahlt hat.
Diese Rahmenbedingungen führen zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, in denen wir beratend und unterstützend tätig sind:
- Wir setzen Provisionsansprüche für Makler durch oder wehren diese für Maklerkunden ab, wenn nötig auch vor Gericht.
- Wir helfen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Makler oder deren Abwehr – ebenfalls auch in gerichtlichen Verfahren.
- Wir entwerfen Vertriebs- und Maklerverträge für den Verkauf oder die gewerbliche Vermietung von Immobilien.
- Darüber hinaus beraten wir alle Beteiligten bei Immobilientransaktionen zu sämtlichen Aspekten des Maklerrechts, da Makler ein zentraler Bestandteil vieler Transaktionen sind.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Bei uns erhalten Sie eine umfassende Beratung auf der Grundlage fundierter Marktkenntnis, und zwar gepaart mit einem persönlichen Service.
T +49 (0) 40 35 53 20 0
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