Vermieten & Mieten.

Unsere Expertise im gewerblichen Mietrecht

BRE ist ihr kompetenter Berater im gewerblichen Mietrecht sowohl für Vermieter als auch für Mieter.

Das gewerbliche Mietrecht ist geprägt von gesetzlichen Regelungen und einer besonders vielschichtigen Rechtsprechung. Wir stehen Ihnen bei Projektentwicklungen, Revitalisierungen und im Property-Management von Bestandsimmobilien zur Seite.

Dank unserer tiefgehenden Marktkenntnis gestalten und verhandeln wir gewerbliche Mietverträge für alle Assetklassen – darunter Büro, Retail, Gastronomie, Logistik, Shoppingcenter, Spezialimmobilien, produzierendes Gewerbe, Healthcare und Hotels.

Wir können unsere umfangreichen Kenntnisse bei besonderen Vertragsgestaltungen z.B. in Bezug auf die Gestaltung von Betriebspflichten, die Gewährung oder den Ausschluss von Konkurrenz-/Sortimentsschutz, die Vereinbarung von Umsatzmieten, Mieterdienstbarkeiten, Centermanagement-Klauseln zu Ihrem Nutzen einbringen.

Wir stellen bei Vertragsverhandlungen sicher, dass die gesetzlichen Formerfordernisse (Schriftform, Textform) eingehalten werden oder prüfen bei bestehenden Verträgen die Einhaltung der Formerfordernisse, und dies gilt natürlich auch bei der Verhandlung von und Prüfung von Nachträgen.

Wir unterstützen Sie bei der Kündigung und der Räumung oder – wenn Sie Mieter sind – bei der Abwehr von unberechtigten Kündigungen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Unser erfahrenes Team setzt Mietforderungen effektiv durch, verteidigt Sie gegen unbegründete Ansprüche und übernimmt das komplette Forderungsmanagement inklusive Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.

Stark sind wir dank unserer in der Zwangsvollstreckung intensiv geschulten Mitarbeiter in der zwangsweisen Beitreibung von Forderungen, z.B. durch Pfändungen.

In der Insolvenz des Mieters führen wir Sie sicher durch das rechtlich stark verminte und unübersichtliche Gelände, indem wir – wenn Sie uns in der Krise des Mieters einschalten – mögliche Anfechtungen von noch zu zahlenden Mieten durch den Insolvenzverwalter vermeiden oder – wenn Sie von einer Anfechtung doch einmal betroffen sind – die Anfechtung und Rückforderung von in der Vergangenheit vereinnahmten Mieten abwehren.

Wir beraten Sie bei allen Gewährleistungsrechten, etwa wenn Mängel entstehen in Bezug auf Minderungs- oder Zurückbehaltungsrechte oder der Durchsetzung von Instandsetzungsansprüchen oder der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus gewerblichen Mietverträgen. Und natürlich auch in Bezug auf Ansprüche aus der Abwicklung beendeter Mietverträge.

Zu unseren Mandanten gehören Immobilieneigentümer, Bestandshalter, Grundstücksverwalter, Asset-, Property- und Centermanager, Family Offices, Fondsgesellschaften, städtische Unternehmen und gewerblich tätige Mieter, kleinere, mittlere und große Unternehmen. Wir beraten und verhandeln für Sie, haben aber einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit daneben auf die Prozessführung gelegt, sowohl in erstinstanzlichen als auch in Berufungsverfahren.

Unsere Leistungen im Wohnraummietrecht

Im Wohnraummietrecht liegt unser Fokus auf der Beratung von Vermietern, Grundstücksverwaltern und Property Managern.

Das Wohnraummietrecht ist gekennzeichnet durch mieterschützende Regelungen. Es ändert sich regelmäßig, weil es gerade im Bereich des Mietpreisrechts und der Kündigung zum begehrten Ziel politischer Einflussnahme wird. Umso wichtiger ist die genaue Kenntnisse und die effektive Anwendung der gesetzlichen Regelungen, um den einem Vermieter verbleibenden – teils engen – Spielraum bestmöglich zu nutzen.

Unser Team unterstützt Sie als Vermieter oder Verwalter oder Property Manager bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen, z.B. wegen Eigenbedarfs oder bei rückständigen Mieten.

Unser Team vertritt Ihre Interessen kompetent, außergerichtlich wie auch gerichtlich, und gewährleistet eine effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche ohne Zeitverlust.

Wir helfen Ihnen bei Vertragsverletzungen der Mieter.

Wir begleiten Mieterhöhungen und Modernisierungen sowie die anschließenden Mietanpassungen.

Wir kennen uns gut aus bei der zunehmend notwendig werdenden Abwehr von Ansprüchen wegen Mietpreisüberhöhung.

Wir unterstützen Sie, wenn der Mieter unrechtmäßig die Miete mindert oder unberechtigte Schadensersatzforderungen stellt.

Wir setzen Forderungen und Räumungen außergerichtlich und vor allen Dingen auch gerichtlich effektiv durch.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Bei uns erhalten Sie eine umfassende Beratung auf der Grundlage fundierter Marktkenntnis, und zwar gepaart mit einem persönlichen Service.

+49 (0) 40 35 53 20 0
E info@bre.de

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