Anwälte und Gutachter: Keine Alternativangebote erforderlich! Das Wohnungseigentumsrecht erfährt eine wichtige Klarstellung durch den Bundesgerichtshof: Mit seinem Urteil vom 18. Juli 2025 (Az.: V ZR 76/24) hat der BGH eine in der Instanzenrechtsprechung umstrittene Frage entschieden und die Weichen für eine pragmatischere Verwaltung gestellt. Die vermeintliche Pflicht zur Einholung von drei Alternativangeboten bei der Beauftragung … Weiterlesen