Als auf das Immobilienrecht spezialisierte Anwälte erleben wir die tägliche Praxis vor den Gerichten hautnah. Die aktuellen Zahlen der Immobilien Zeitung (IZ 15.01.2026: Mietparteien immer öfter vor Gericht) bestätigen, was sich in unserer Kanzlei bereits abgezeichnet hat: Der „Mietfrieden“ bröckelt. Nach Jahren des Rückgangs ist die Zahl der gerichtlich ausgetragenen Mietstreitigkeiten im Jahr 2024 signifikant gestiegen – um knapp 8 % auf rund 197.100 Verfahren. Damit ist ein jahrzehntelanger Abwärtstrend, der 1996 begann, vorerst beendet. Und im Jahr 2025 hat sich nach unserer Wahrnehmung der Trend fortgesetzt.
Besonders auffällig ist der Anstieg bei Streitigkeiten um Mieten, auch in Bezug auf Streitigkeiten über die Zulässigkeit von Mieten, deren Anteil laut Deutschem Mieterbund (DMB) auf über 21 % geklettert ist. Doch anstatt die Ursachen differenziert zu betrachten, nutzt der DMB diese Statistik für einen reflexartigen Ruf nach noch strengerer Regulierung.
Die Mär vom bösen Vermieter
Besonders kritisch sehen wir die Narrative des Mietervereins rund um das Thema Eigenbedarf. Obwohl Eigenbedarfskündigungen in der Statistik der Gerichte mit 6,8 % nur Platz 5 belegen, fokussiert sich der Mieterbund darauf und fordert, den Kreis der berechtigten Personen gesetzlich weiter einzuschränken. Die Begründung: Bei fast der Hälfte dieser Kündigungen liege der Verdacht des vorgetäuschten Eigenbedarfs nahe.
Dieser Darstellung muss aus unserer anwaltlichen Erfahrung – in unserer forensischen Tätigkeit spielt der Eigenbedarf eine zahlenmäßig wesentlich größere Rolle, als man der Statistik der Gerichte entnehmen kann – entschieden widersprochen werden. Die Unterstellung, 50 % der Kündigungen seien nicht ernst gemeint, zeugt von einer falschen Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit und einer einseitigen Interessenvertretung.
Die wahren Gründe für die steigende Anzahl der Prozesse
Die Realität sieht anders aus: Die Eigenbedarfskündigungen, die wir betreuen, sind nach unserer Überzeugung absolut berechtigt. Die von uns betreuten Vermieter kündigen nicht aus Willkür, sondern weil sie ihr Eigentum für sich oder ihre Familienangehörigen nutzen wollen.
Dass diese Fälle dennoch immer öfter vor Gericht landen, liegt nicht an der „Bösartigkeit“ der Eigentümer. Mieter wehren sich heute oft selbst gegen glasklare, berechtigte Kündigungen mit allen juristischen Mitteln über die Instanzen. Warum? Nicht, weil sie dem Vermieter den Bedarf nicht glauben, wenngleich das die Standardbegründung bei der Verteidigung der Mieter ist, sondern weil sie an ihrer jetzigen Wohnung festhalten wollen. Der Wunsch nach Besitzstandswahrung – etwa wenn es sich um eine Wohnung in guter Lage handelt – ist durchaus verständlich, macht aber die Sache für die Vermieter nicht leichter.
Wir haben es in Hamburg mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu tun. Die Bestandsmieten sind im Vergleich zu Neuvermietungen oft günstig. Ein Umzug bedeutet für viele Mieter oft eine finanzielle Verschlechterung oder ist schlichtweg schwierig, weil kein adäquater Ersatzraum in bevorzugter Nähe der bisherigen Wohnung verfügbar ist. Der Prozess wird also oft nur geführt, um Zeit zu gewinnen – auf Kosten der Vermieter.
Und wenn der Vermieter den Eigenbedarf nicht gut vorbereitet hat, dann geht der Prozess nicht selten auch zu Lasten des Vermieters aus. Am Ende setzt sich dann der Mieter durch. Denn auch bei der Eigenbedarfskündigung gibt es eine Reihe von Fußangeln. Das sehen wir nicht selten, wenn Eigentümer nach einer verlorenen ersten Instanz erstmals zu uns kommen und wir dann von vorne beginnen müssen. Das hat dann Zeit und Geld gekostet. Und gerade solche verlorenen Prozesse führen schnell zu der allgemeinen – jedoch unzutreffenden – Einschätzung, dass Eigenbedarfskündigungen nur schwer durchsetzbar sind.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen als Brandbeschleuniger
Man darf zudem die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland nicht ausblenden. Wir befinden uns in schwierigen Zeiten. Die Inflation und die wirtschaftliche Unsicherheit erhöhen den Druck auf beide Parteien. Wenn das Geld knapper wird, nehmen typischerweise auch die Verteilungskämpfe und damit die Streitigkeiten zu. Das gilt für Mieterhöhungsverlangen, die oft nur der Anpassung an die gestiegenen Erhaltungskosten dienen, ebenso wie für Kündigungen. Und die Regelungen zum Mietpreisrecht sind ohnehin bereits so kompliziert, dass kaum noch ein Laie durchblickt.
Es ist daher zu einfach und politisch gefährlich, aus den gestiegenen Zahlen abzuleiten, dass Mieter noch besser vor Mieterhöhungen oder Eigenbedarf geschützt werden müssen. Das Wohnungsmietrecht ist in Deutschland bereits sehr mieterfreundlich. Eine weitere Verschärfung der Regulierung, wie vom DMB gefordert, löst das Kernproblem – den Mangel an Wohnraum – nicht.
Benötigen Sie Unterstützung bei einem mietrechtlichen Konflikt? Dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Einer unserer Experten steht Ihnen gerne zur Verfügung.