Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wer untervermietet, um Gewinn zu erzielen, riskiert die Kündigung.
In seiner aktuellen Leitentscheidung (Az. VIII ZR 228/23) stellt der BGH klar, dass ein „berechtigtes Interesse“ an der Untervermietung nicht vorliegt, wenn der Mieter eine deutlich höhere Miete verlangt, als er selbst zahlt. Die Untervermietung dient dazu, die Wohnung zu halten – nicht, sich daran zu bereichern.
Für die Praxis bedeutet das:
- Vermieter können die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.
- Mieter, die ihre Wohnung als Einnahmequelle nutzen, verletzen ihre vertraglichen Pflichten und riskieren den Verlust der Wohnung.
Update-Service: Wir werten die Urteilsgründe derzeit für Sie aus. Konkrete Handlungsanweisungen zur Überprüfung bestehender Untermietverhältnisse und rechtssicheren Gestaltung neuer Verträge veröffentlichen wir an dieser Stelle, sobald das Urteil im Volltext vorliegt.