Der Konkurrenzschutz, auch als Konkurrenzverbot bekannt, ist eine rechtliche Verpflichtung, die den Vermieter daran hindert, weitere Räumlichkeiten in seinem Gebäude oder auf seinem Grundstück an einen direkten Konkurrenten eines bereits ansässigen Mieters zu vermieten. Dieses Verbot ergibt sich meist aus einer expliziten Klausel im Mietvertrag, manchmal aber auch, wenn im Mietvertrag zum Konkurrenzschutz gar nichts … Weiterlesen