Kunst am Haus

Kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschließen, eine Hausfassade mit einem großformatigen Streetart-Gemälde versehen zu lassen? Darum geht es in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.09.2026 (V ZR 165/25). Das Gericht hat dies bejaht und damit klargestellt, dass selbst weitreichende optische Veränderungen zulässig sind.

Der Sachverhalt

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Wuppertal beschloss, die Giebelfassade eines Hochhauses für ein 21 Meter hohes Kunstwerk im Rahmen eines städtischen Streetart-Projekts zur Verfügung zu stellen. Zum Zeitpunkt der Abstimmung stand das konkrete Motiv der beauftragten Künstlerin noch gar nicht fest. Ein überstimmter Eigentümer klagte gegen den Beschluss, da er durch das zu erwartende düstere Gemälde eine unzulässige Umgestaltung der Anlage sowie eine unbillige Benachteiligung für sich befürchtete. Er argumentierte zudem, dass der Beschluss ohne vorherigen Entwurf des Bildes viel zu unbestimmt sei, scheiterte damit jedoch vor Gericht.

Die rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung dieser Entscheidung liegt in der Betonung des Mehrheitsprinzips auf Kosten des individuellen Minderheitenschutzes im Wohnungseigentumsrecht.

Der BGH urteilte, dass bei künstlerischen Gestaltungen das konkrete Motiv vorher nicht zwingend feststehen muss, da der kreative Prozess gewisse Freiheiten erfordere und nicht vollständig vorhersehbar sei. Zudem wurde klargestellt, dass eine rein optische Veränderung der Fassade in der Regel keine verbotene „grundlegende Umgestaltung“ der Gesamtanlage darstellt. Persönliche Vorbehalte gegen den Kunststil begründen rechtlich keine Ungleichbehandlung, weshalb das individuelle ästhetische Empfinden dem Mehrheitswillen weichen muss.

Fazit

Für Wohnungseigentümer bedeutet diese Entscheidung grundsätzlich, dass bei der Willensbildung in der Gemeinschaft der Schutz der bisherigen Optik hinter dem Mehrheitsprinzip zurücktritt. Es verhält sich hier ganz ähnlich wie in einer Demokratie: Als Teil der Eigentümergemeinschaft ist man (meist) an Mehrheitsbeschlüsse gebunden und muss lernen, auch mit optischen Veränderungen zu leben, die man selbst nicht gut findet.

Meine Meinung: Im wahrsten Sinne des Wortes wird alles immer bunter. Der beste Schutz besteht wohl darin, sich seine Nachbarn vor dem Erwerb einer Wohnung auszusuchen. Und meine Sympathie gehört dem Eigentümer, der sich gegen die Kunst am Bau ausgesprochen hat.

Wenn Sie Fragen zum Wohnungseigentumsrecht haben, zögern Sie nicht, unseren Experten Rechtsanwalt Steven Shaw anzusprechen. Er hilft Ihnen gern.

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